AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ACAI – Academy of Creative Arts & Intelligence
Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen
ACAI Academy – Academy of Creative Arts & Intelligence, Mollardgasse 85B/1/42, 1060 Wien, Österreich, E-Mail: hello@acai.academy (im Folgenden „ACAI“ oder „Anbieter“)
und den Kundinnen und Kunden (im Folgenden „Teilnehmer:innen“ bzw. „Kund:innen“) über die Buchung von Bildungs- und Workshop-Leistungen abgeschlossen werden.
(2) Diese AGB gelten für Buchungen über die Website acai.academy, per E-Mail oder auf sonstigem Weg.
(3) Es gelten ausschließlich die vorliegenden AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kund:innen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ACAI stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Diese AGB unterscheiden zwischen
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Verbraucher:innen im Sinne des § 1 KSchG (im Folgenden „Verbraucher:innen“) und
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Unternehmer:innen im Sinne des § 1 UGB (im Folgenden „Unternehmer:innen“ oder „B2B-Kund:innen“).
Bestimmte Klauseln gelten ausschließlich für eine der beiden Gruppen; dies wird jeweils kenntlich gemacht.
§ 2 Leistungsumfang
(1) ACAI bietet folgende Leistungen an:
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Live-Workshops und mehrwöchige Programme in Präsenz in Wien (z.B. „AI Creator Program“).
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Firmen-Workshops und maßgeschneiderte Trainings für Unternehmen (B2B), in der Regel vor Ort beim Kunden oder am Standort von ACAI.
(2) Inhalt, Dauer, Ort, Termine, Trainer:innen und Preise des jeweiligen Angebots ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf acai.academy bzw. aus dem individuellen Angebot (bei Firmen-Workshops).
(3) ACAI behält sich vor, einzelne Trainer:innen durch gleichwertig qualifizierte Personen zu ersetzen, sofern dies aus organisatorischen oder gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. Ein Anspruch auf eine bestimmte Trainer:innen-Person besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) ACAI schuldet die ordnungsgemäße Durchführung des Bildungsangebots, jedoch keinen bestimmten Lern- oder Geschäftserfolg der Teilnehmer:innen.
§ 3 Teilnahmevoraussetzungen
(1) Die Teilnahme an Workshops und Programmen von ACAI setzt die Volljährigkeit (vollendetes 18. Lebensjahr) sowie die volle Geschäftsfähigkeit der/des Teilnehmer:in voraus.
(2) Minderjährige Personen können nur dann am Workshop teilnehmen, wenn vor Vertragsabschluss die ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter:innen (in der Regel der Eltern) gegenüber ACAI nachgewiesen wird. Ohne diese Zustimmung kommt kein wirksamer Vertrag zustande; ACAI ist in diesem Fall berechtigt, die Teilnahme zu verweigern.
(3) Sofern in der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Workshops besondere Voraussetzungen (z.B. Vorkenntnisse, Sprachkenntnisse, technische Ausstattung) genannt sind, sichern Teilnehmer:innen mit ihrer Buchung deren Vorliegen zu. Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist ACAI berechtigt, die Teilnahme zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten; bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall – abzüglich nachweislich entstandener Aufwendungen – erstattet.
(4) Buchungen durch Unternehmer:innen für deren Mitarbeiter:innen sind möglich. Der/die buchende Unternehmer:in steht in diesem Fall dafür ein, dass die entsandten Personen die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.
§ 4 Vertragsabschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Buchung.
(2) Mit Absenden des Buchungsformulars bzw. der Anmeldung gibt der/die Kund:in ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab.
(3) Der Vertrag kommt mit der Zusendung der Buchungsbestätigung per E-Mail durch ACAI zustande. Eine automatisch erzeugte Eingangsbestätigung gilt noch nicht als Annahme.
(4) Bei Firmen-Workshops kommt der Vertrag durch Gegenzeichnung des individuellen Angebots oder schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
(5) Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird von ACAI gespeichert; Kund:innen erhalten die Vertragsdaten per E-Mail.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website ausgewiesenen Preise. Preise gegenüber Verbraucher:innen verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer; Preise gegenüber Unternehmer:innen werden zzgl. Umsatzsteuer ausgewiesen.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Teilnahmebeitrag binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum, jedenfalls aber vor Veranstaltungsbeginn, ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Akzeptierte Zahlungsmittel sind: Banküberweisung sowie auf der Website angebotene elektronische Zahlungsverfahren (z.B. Kreditkarte, Stripe). Etwaige Zahlungsdienstleister-Bedingungen gelten ergänzend.
(4) Eine Ratenzahlung ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Bei Verzug einer Rate wird der gesamte Restbetrag sofort fällig.
(5) Bei Zahlungsverzug ist ACAI berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten in Rechnung zu stellen. Gegenüber Unternehmer:innen gelten die Verzugszinsen nach § 456 UGB.
(6) Die Teilnahme am Workshop setzt den vollständigen Zahlungseingang voraus. ACAI ist berechtigt, Teilnehmer:innen mit offenen Beträgen von der Veranstaltung auszuschließen.
§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher:innen (Fernabsatz)
(1) Verbraucher:innen, die einen Vertrag im Fernabsatz (z.B. über die Website) abschließen, haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten (§ 11 FAGG).
(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
(3) Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Verbraucher:innen ACAI mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per E-Mail an hello@acai.academy) über den Entschluss informieren, den Vertrag zu widerrufen. Hierfür kann das Muster-Widerrufsformular (siehe Anhang) verwendet werden, dies ist jedoch nicht verpflichtend.
(4) Folgen des Widerrufs: Im Falle eines wirksamen Widerrufs erstattet ACAI alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang der Widerrufserklärung, mit demselben Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion verwendet wurde, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Es fallen keine Entgelte an.
(5) Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts: Verlangen Verbraucher:innen ausdrücklich, dass mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden soll, so erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn ACAI die Dienstleistung vollständig erbracht hat (§ 18 Abs. 1 Z 1 FAGG). Dies gilt insbesondere für Workshops, deren Veranstaltungstermin innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist liegt.
(6) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, sofern der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 18 Abs. 1 Z 10 FAGG). ACAI weist darauf hin, dass Bildungs-Workshops mit fixem Termin nach herrschender Auffassung in der Regel nicht als „Freizeitbetätigung“ in diesem Sinne gelten; das Widerrufsrecht nach Abs. 1–4 wird daher gewährt.
§ 7 Stornobedingungen für Live-Workshops und Programme
(1) Über das Widerrufsrecht gemäß § 6 hinaus können Teilnehmer:innen ihre Buchung nach folgenden Stornobedingungen stornieren. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Stornierung (E-Mail an hello@acai.academy):
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Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % Rückerstattung des Teilnahmebeitrags. Eine Bearbeitungspauschale von max. EUR 50,– kann einbehalten werden.
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Zwischen 30 und 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % Rückerstattung des Teilnahmebeitrags.
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Weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: keine Rückerstattung. Der gesamte Teilnahmebeitrag bleibt geschuldet.
(2) Ersatzteilnehmer:in: Teilnehmer:innen können bis zum Veranstaltungsbeginn kostenlos eine Ersatzperson namhaft machen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Die Mitteilung hat schriftlich zu erfolgen.
(3) Bei mehrwöchigen Programmen (z.B. „AI Creator Program“) gilt: Ein Rücktritt nach Programmbeginn ist ausgeschlossen; der gesamte Teilnahmebeitrag bleibt geschuldet. Versäumte Termine begründen keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung.
(4) Im Erkrankungs- oder Härtefall (z.B. längere Arbeitsunfähigkeit, nachgewiesen durch ärztliches Attest) bemüht sich ACAI um eine kulante Lösung, etwa durch Umbuchung auf einen späteren Durchgang. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
§ 8 Rücktritt, Verschiebung und Absage durch ACAI
(1) ACAI behält sich vor, beim Eintreten besonderer, nicht vorhersehbarer und von ACAI nicht zu vertretender Umstände – insbesondere Erkrankung der Trainer:innen, Streik, behördlicher Anordnungen oder höherer Gewalt – den Workshop räumlich und/oder zeitlich zu verlegen oder ersatzweise abzusagen.
(2) Bei Unterschreitung der in der Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Mindestteilnehmerzahl behält sich ACAI vor, den Workshop zeitlich zu verlegen oder abzusagen. Eine Absage oder Verlegung aus diesem Grund erfolgt nach Möglichkeit bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn.
(3) Im Fall einer Absage durch ACAI werden bereits entrichtete Teilnahmebeiträge auf Wunsch der/des Teilnehmer:in umgehend, spätestens binnen 14 Tagen, vollständig erstattet. Alternativ kann die Buchung auf einen Folgetermin umgebucht werden.
(4) Bei Verschiebung steht Teilnehmer:innen ein kostenloses Rücktrittsrecht zu, falls der neue Termin für sie nicht zumutbar ist. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall ebenfalls binnen 14 Tagen erstattet.
(5) Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer:innen, insbesondere auf Schadensersatz oder auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs- oder Verdienstausfallkosten, sind im Fall einer Absage oder Verschiebung nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ACAI sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 9 Zertifizierung und Abschluss
(1) Bei mehrwöchigen Programmen (insbesondere dem „AI Creator Program“) sowie bei einzelnen, gesondert ausgewiesenen Workshops vergibt ACAI nach erfolgreicher Absolvierung ein Zertifikat (z.B. „Certified AI Creator“).
(2) Voraussetzungen für die Erteilung des Zertifikats sind, sofern in der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Programms nicht ausdrücklich anders geregelt:
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eine Anwesenheit von mindestens 80 % der vorgesehenen Präsenzeinheiten,
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die fristgerechte Erbringung der vorgesehenen Projektarbeit(en) bzw. Prüfungsleistungen, und
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die positive Bewertung der Projektarbeit durch die von ACAI eingesetzte Jury bzw. Prüfungskommission.
(3) Die genauen Anforderungen (Umfang der Projektarbeit, Bewertungsmaßstäbe, Abgabefristen, Zusammensetzung der Jury) werden den Teilnehmer:innen spätestens zu Beginn des Programms in Textform mitgeteilt. Die Bewertung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen der Jury; die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
(4) Werden die Voraussetzungen nach Abs. 2 nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf Erteilung des Zertifikats. Auf die Rückerstattung des Teilnahmebeitrags besteht in diesem Fall kein Anspruch; gleiches gilt für versäumte Einheiten, nicht eingereichte Projektarbeiten oder eine negative Beurteilung durch die Jury.
(5) ACAI kann den Teilnehmer:innen auf Wunsch eine reine Teilnahmebestätigung (ohne Bewertung) ausstellen, wenn diese den Workshop bzw. das Programm besucht haben, die Voraussetzungen für das Zertifikat aber nicht oder nicht vollständig erfüllen.
(6) Das Zertifikat dient als Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am jeweiligen Programm von ACAI. Es stellt keinen staatlich anerkannten Bildungsabschluss und keine berufsrechtliche Befähigung dar, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet.
(7) ACAI behält sich vor, ein bereits ausgestelltes Zertifikat zu widerrufen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass es durch unrichtige Angaben, Täuschung oder Plagiat erlangt wurde.
§ 10 Pflichten und Mitwirkung der Teilnehmer:innen
(1) Teilnehmer:innen verpflichten sich, sich gegenüber Trainer:innen und anderen Teilnehmer:innen respektvoll und kooperativ zu verhalten.
(2) ACAI ist berechtigt, Teilnehmer:innen, die den Ablauf der Veranstaltung nachhaltig stören, andere Teilnehmer:innen belästigen oder gegen Anweisungen der Trainer:innen verstoßen, von der Teilnahme auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrags besteht in diesem Fall nicht.
(3) Teilnehmer:innen sind selbst dafür verantwortlich, technische Voraussetzungen (z.B. eigener Laptop, ggf. Konten bei genannten KI-Tools) rechtzeitig zu schaffen, sofern dies in der Leistungsbeschreibung vorgesehen ist.
(4) Teilnehmer:innen haften für von ihnen schuldhaft verursachte Schäden an den Veranstaltungsräumlichkeiten und am Equipment.
§ 11 Vertraulichkeit und Geheimhaltung
(1) Im Rahmen der Workshops werden zwischen ACAI, Trainer:innen und Teilnehmer:innen sowie zwischen den Teilnehmer:innen untereinander regelmäßig Informationen ausgetauscht, die als vertraulich anzusehen sind. Vertrauliche Informationen sind insbesondere:
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Geschäfts-, Betriebs- und Berufsgeheimnisse der Teilnehmer:innen und ihrer Arbeitgeber:innen,
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personenbezogene Daten und persönliche Umstände anderer Teilnehmer:innen,
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im Workshop bearbeitete Fallstudien, Projektarbeiten und Übungsergebnisse anderer Teilnehmer:innen,
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nicht öffentlich zugängliche Schulungsunterlagen, Methoden und Konzepte von ACAI.
(2) Teilnehmer:innen verpflichten sich, sämtliche derartigen vertraulichen Informationen, von denen sie im Rahmen der Veranstaltung Kenntnis erlangen, streng vertraulich zu behandeln, nicht für eigene oder fremde Zwecke außerhalb des Workshops zu verwenden und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung gilt unbefristet über das Ende der Veranstaltung hinaus.
(3) Ausgenommen von der Vertraulichkeitspflicht sind Informationen, die
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nachweislich bereits vor der Mitteilung allgemein bekannt waren oder ohne Zutun der/des Teilnehmer:in allgemein bekannt werden,
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der/dem Teilnehmer:in nachweislich bereits vor Mitteilung im Rahmen der Veranstaltung bekannt waren, oder
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aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher/gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind.
(4) ACAI und die eingesetzten Trainer:innen verpflichten sich ihrerseits, sämtliche im Rahmen der Workshops bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der Teilnehmer:innen und ihrer Arbeitgeber:innen unbefristet vertraulich zu behandeln und nicht für eigene Zwecke außerhalb der vertraglichen Leistungserbringung zu verwenden. Die Bestimmungen zu Verwertungsrechten (§ 13) bleiben unberührt.
(5) Bei schuldhafter Verletzung der Vertraulichkeitspflicht haftet die/der Verletzende der jeweils anderen Vertragspartei nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz.
§ 12 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche im Rahmen der Workshops zur Verfügung gestellten Unterlagen, Skripte, Slides, Videos, Vorlagen und sonstigen Materialien (im Folgenden „Schulungsunterlagen“) sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Teilnehmer:innen erhalten ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Schulungsunterlagen ausschließlich für eigene, nicht-kommerzielle Lern- und Weiterbildungszwecke.
(3) Vervielfältigung, Weitergabe, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung oder kommerzielle Nutzung der Schulungsunterlagen – auch in Auszügen – sind ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von ACAI untersagt.
(4) Die Anfertigung von Bild-, Video- oder Tonaufnahmen während der Veranstaltung ist Teilnehmer:innen nur mit ausdrücklicher Zustimmung von ACAI und der jeweils anwesenden Personen gestattet.
(5) Im Rahmen der Workshops von Teilnehmer:innen erstellte Werke (z.B. KI-generierte Bilder, Videos, Texte, Code) verbleiben im Eigentum bzw. den urheberrechtlichen Rechten der Teilnehmer:innen. Übermitteln Teilnehmer:innen solche Werke an ACAI oder veröffentlichen sie diese im Rahmen der Veranstaltung (z.B. in einer von ACAI bereitgestellten Lernumgebung), gelten ergänzend die Verwertungsrechte gemäß § 13.
§ 13 Verwertungsrechte an Bild-, Video- und Audioaufnahmen
Aufnahmen durch ACAI
(1) ACAI dokumentiert Workshops und Veranstaltungen fotografisch, filmisch und/oder akustisch zu Zwecken der Außenkommunikation, insbesondere für die Website acai.academy, Social-Media-Kanäle, Print- und Pressematerialien, Newsletter, Trailer sowie sonstige Marketing- und Schulungsmaterialien.
(2) Mit der Teilnahme am Workshop räumen Teilnehmer:innen ACAI das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, unentgeltliche, übertragbare und unterlizenzierbare Recht ein, die im Rahmen der Veranstaltung entstandenen Aufnahmen, auf denen sie abgebildet oder zu hören sind, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, in Print- und Online-Medien sowie in sozialen Netzwerken zu veröffentlichen und zu Werbezwecken zu nutzen.
(3) Die Rechteeinräumung umfasst alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten und gilt für die gesetzliche Schutzdauer.
(4) Teilnehmer:innen werden zu Beginn der Veranstaltung auf solche Aufnahmen hingewiesen. Sie können der Anfertigung und/oder Veröffentlichung jederzeit – auch vor Ort gegenüber den Trainer:innen oder im Nachhinein per E-Mail an hello@acai.academy – widersprechen. Bereits veröffentlichte Aufnahmen werden auf Aufforderung in zumutbarem Umfang entfernt; gegen eine weitere Nutzung in bereits gedruckten oder ausgelieferten Medien besteht kein Anspruch auf Rückruf.
Aufnahmen und Werke der Teilnehmer:innen
(5) Übermitteln Teilnehmer:innen ACAI eigene Bild-, Video-, Audio- oder Werkdateien (z.B. im Rahmen von Übungen, Projektarbeiten, Erfahrungsberichten, Testimonials oder zur freiwilligen Einreichung), so räumen sie ACAI hiermit das nicht-ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, unentgeltliche, übertragbare und unterlizenzierbare Recht ein, diese Inhalte zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen und in sämtlichen Medien – insbesondere zu Marketing-, Schulungs-, Dokumentations- und Pressezwecken – zu nutzen, einschließlich der Bearbeitung (z.B. Schnitt, Vertonung, Anpassung an Formate) und der Verknüpfung mit weiteren Inhalten.
(6) Teilnehmer:innen sichern zu, dass sie über die zur Einräumung dieser Rechte erforderlichen Befugnisse verfügen, dass die übermittelten Inhalte keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Persönlichkeits-, Marken- oder Datenschutzrechte) verletzen und dass Einverständnisse abgebildeter Dritter vorliegen. Teilnehmer:innen stellen ACAI von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung resultieren.
(7) Soweit erkennbar oder von den Teilnehmer:innen ausdrücklich gewünscht, nennt ACAI bei der Verwendung den Namen der/des Urhebers/Urheberin in branchenüblicher Form. Auf Wunsch der/des Teilnehmer:in unterbleibt eine Namensnennung.
(8) Ein Anspruch auf Nutzung oder Veröffentlichung übermittelter Inhalte durch ACAI besteht nicht. ACAI ist berechtigt, eine Veröffentlichung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(9) Teilnehmer:innen können die in Abs. 5 erteilte Rechteeinräumung für die Zukunft jederzeit per E-Mail an hello@acai.academy widerrufen. Bereits rechtmäßig erfolgte Verwertungshandlungen, insbesondere bereits produzierte oder ausgelieferte Druckwerke, Kampagnen und Online-Inhalte, bleiben hiervon unberührt.
§ 14 Einsatz von KI-Tools und Diensten Dritter
(1) Bestandteil der Workshops und Programme von ACAI ist die praktische Anwendung von Diensten und Werkzeugen Dritter, insbesondere von Anbietern künstlicher Intelligenz (z.B. OpenAI/ChatGPT, Anthropic/Claude, Midjourney, Heygen, Runway, ElevenLabs; nachfolgend „Drittdienste“).
(2) Soweit dies in der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Workshops vorgesehen ist, sind Teilnehmer:innen verpflichtet, vor Veranstaltungsbeginn auf eigene Kosten die erforderlichen Konten, Lizenzen oder Abonnements bei den jeweiligen Anbietern einzurichten und für deren Funktionsfähigkeit während des Workshops Sorge zu tragen. ACAI weist auf die voraussichtlich entstehenden Kosten rechtzeitig vor Buchung hin; eine Übernahme dieser Kosten durch ACAI erfolgt nur, soweit ausdrücklich vereinbart.
(3) Für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Geschwindigkeit, Datenschutzkonformität, Lizenz- und Nutzungsbedingungen sowie Preisgestaltung der Drittdienste übernimmt ACAI keine Haftung. Insbesondere Ausfälle, Änderungen oder Einstellungen einzelner Drittdienste begründen keine Mängelrechte gegenüber ACAI; ACAI ist in einem solchen Fall berechtigt, im Rahmen des Workshops auf gleichwertige Alternativlösungen auszuweichen.
(4) Teilnehmer:innen sind selbst dafür verantwortlich, die Nutzungs-, Lizenz- und Datenschutzbedingungen der von ihnen verwendeten Drittdienste einzuhalten. Sie tragen das Risiko, dass von ihnen in Drittdienste eingegebene Inhalte (Prompts, Bilder, Texte, Stimm- oder Videodaten) durch den jeweiligen Anbieter verarbeitet, gespeichert oder zu Trainingszwecken verwendet werden. ACAI rät davon ab, in den Workshops geschäftliche oder personenbezogene Daten Dritter ohne entsprechende rechtliche Grundlage in Drittdienste einzugeben.
(5) Hinweise, Empfehlungen und Tool-Auswahl durch ACAI und die Trainer:innen erfolgen nach bestem Wissen, stellen jedoch keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung dar und ersetzen keine Einzelfallprüfung.
(6) Die rechtliche Verantwortung für Werke, die Teilnehmer:innen mithilfe von Drittdiensten erstellen (z.B. urheber-, persönlichkeits-, marken-, datenschutz- und wettbewerbsrechtliche Aspekte), liegt ausschließlich bei den Teilnehmer:innen. ACAI haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit der Weiterverwendung solcher Werke außerhalb des Workshop-Kontexts.
§ 15 Haftung und Eigenverantwortung der Teilnehmer:innen
(1) Die Teilnahme an Workshops und Veranstaltungen von ACAI erfolgt auf eigene Verantwortung. Teilnehmer:innen tragen die Verantwortung für ihre An- und Abreise sowie für ihr Verhalten während der Veranstaltung.
(2) ACAI haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von ACAI oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Erfüllungsgehilfen von ACAI beruhen, sowie nach den zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von ACAI – insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, mittelbare Schäden und reine Vermögensschäden – ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Gegenüber Verbraucher:innen gilt dieser Ausschluss nicht für Personenschäden und nicht für Fälle, in denen er nach § 6 KSchG unzulässig wäre.
(4) Die Haftung gegenüber Unternehmer:innen ist der Höhe nach mit dem im jeweiligen Einzelfall vereinbarten Netto-Auftragswert begrenzt.
(5) Für Unfälle während der An- und Abreise zur Veranstaltung wird, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung übernommen. Teilnehmer:innen wird empfohlen, für eine ausreichende eigene Versicherung (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung) zu sorgen.
(6) Teilnehmer:innen haften gegenüber ACAI sowie gegenüber anderen Teilnehmer:innen, Trainer:innen, Mitarbeiter:innen und Kooperationspartner:innen für Schäden, die sie schuldhaft an Räumlichkeiten, Ausstattung, Equipment oder fremdem Eigentum verursachen, nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
(7) ACAI haftet nicht für Schäden, die durch Inhalte oder Verhalten anderer Teilnehmer:innen entstehen, sowie nicht für die Verwahrung mitgebrachter Gegenstände, soweit ACAI nicht ausdrücklich eine Verwahrung übernommen hat.
(8) ACAI übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der durch Teilnehmer:innen mit KI-Tools erstellten Werke, insbesondere nicht für urheber-, persönlichkeits-, marken- oder wettbewerbsrechtliche Aspekte. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Teilnehmer:innen.
(9) Sämtliche Haftungsbeschränkungen dieses Paragraphen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und des Produkthaftungsgesetzes, entgegenstehen.
§ 16 Datenschutz
(1) ACAI verarbeitet personenbezogene Daten der Kund:innen ausschließlich zur Vertragsabwicklung sowie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO und DSG).
(2) Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung enthält die Datenschutzerklärung unter acai.academy/datenschutz.
§ 17 Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist. ACAI ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(2) E-Mail-Adresse von ACAI für Anfragen: hello@acai.academy.
§ 18 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
(2) Gegenüber Verbraucher:innen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich oder einem Mitgliedstaat der EU bleiben zwingende Bestimmungen des Verbraucherschutzes des Aufenthaltsstaates unberührt.
(3) Für Streitigkeiten mit Unternehmer:innen ist das sachlich zuständige Gericht in 1010 Wien ausschließlich zuständig.
(4) Für Streitigkeiten mit Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt – soweit gesetzlich zulässig – durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Gegenüber Verbraucher:innen gilt diese salvatorische Klausel nicht; insofern bleibt § 6 KSchG unberührt.
(2) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel.
(3) ACAI ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für künftige Verträge anzupassen. Für bereits abgeschlossene Verträge gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.